Wir hoffen, dass Ihr Interviewtermin positiv verlaufen ist und Ihnen Ihr US-Visum genehmigt wurde. Ihnen und ggf. Ihren Familienangehörigen wird / werden in den nächsten Tagen der Reisepass / die Reisepässe (inklusive US-Visum) postalisch zugestellt. Damit Ihre Einreise in die USA reibungslos verläuft, geben wir Ihnen hier noch einige hilfreiche Informationen mit. Bitte beachten Sie abschließend noch folgende wichtige Hinweise:
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Reisepasses die einzelnen Daten und das Foto auf Ihrem Visum auf Richtigkeit. Gelegentlich kann es zu Fehlern bei der Visaausstellung kommen.
Das folgende Schaubild erklärt Ihnen die einzelnen Angaben auf Ihrem Visum:
Prüfen Sie bitte insbesondere die folgenden Punkte:
Lassen Sie uns bitte umgehend nach Erhalt Ihres Visums eine Kopie zur Überprüfung zukommen! Sollten Angaben im Visum falsch vermerkt sein (z. B. Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum), so muss das Visum vor der geplanten Einreise postalisch mit der Bitte um Korrektur an das US-Konsulat gesendet werden. Sie müssen in diesem Fall nicht noch einmal persönlich erscheinen. Sollte Ihnen der Fehler erst nach erfolgter Einreise in die USA auffallen, so müssen Sie nach Ihrer Rückkehr aus den USA in der Regel zur Korrektur erneut persönlich im Konsulat erscheinen (Neubeantragung). Bei der Einreise mit einem fehlerhaften Visum können Probleme an der Grenze entstehen bis hin zur Verweigerung der Einreise!
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine digitale Kopie Ihres US-Visums anzufertigen, auf das Sie während Ihrer Reise Zugriff haben.
Bei Verlust Ihres Reisepasses (inkl. Visum) wird eine Neuausstellung und Dokumentation Ihres legalen Aufenthaltsstatus erheblich erleichtert.
Sie sind als ausländische Staatsbürger:in in den USA darüber hinaus verpflichtet, Ihren legalen Aufenthaltsstatus jederzeit gegenüber den US-Behörden (z. B. bei einer Polizeikontrolle) nachzuweisen. Wenn Sie Ihren Reisepass nicht immer bei sich führen möchten, so zumindest eine Kopie Ihres Visums plus Einreisestempel bzw. Kopie des elektronischen I-94 Formulars. Dies hilft möglichen Problemen vorzubeugen.
Wenn Sie Ihr Visum für die Einreise in die USA nutzen, benötigen Sie keine ESTA-Genehmigung. Diese wird nur für Reisen im Rahmen des Visa Waiver Programms (also ohne Visum) notwendig.
Sollten Sie bereits eine ESTA-Genehmigung vorliegen oder bereits veranlasst haben, so ist dies nicht schädlich für Ihre Einreise.
Sollten Sie Inhaber:in eines Arbeitsvisums (z. B. E-, L-, H-Visum) oder eines B-1 (Geschäftsreisenden)-Visums sein und zu rein touristischen Zwecken in die USA reisen, so empfehlen wir Ihnen vorsorglich die Beantragung einer ESTA-Genehmigung im Vorfeld der Reise, auch wenn Sie ein gültiges Visum besitzen. Ihr rein privater Einreisegrund ist nicht zwangsläufig mit dem Arbeitsvisum oder B-1 Visum abgedeckt.
B-1/B-2 Visainhaber:innen sind davon nicht betroffen, da dieses Visum neben einer Geschäftsreise (B-1), auch einen rein touristischen Aufenthalt (B-2) abdeckt. Eine ESTA-Genehmigung können Sie unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta veranlassen!
Wie lange Ihr Reisepass für die Einreise in die USA noch gültig sein muss, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich muss jeder Reisepass noch mindestens 6 Monate Gültigkeit besitzen ab der erfolgten Ausreise aus den USA.
Ein Großteil bestimmter Staatsangehörigkeiten fällt allerdings unter eine Ausnahmeregelung („Six-Month Club“) - hierzu gehören auch Visainhabende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Diese benötigen lediglich einen Reisepass, der noch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Sie finden hier eine Liste mit allen Ländern, die unter diese Regelung fallen: https://www.cbp.gov/document/bulletins/six-month-club-update
Sollte Ihr Reisepass auslaufen und Ihr Visum noch gültig sein, so müssen Sie kein neues Visum beantragen. Sie können dann unter Vorlage beider Pässe (neuer Reisepass und alter Reisepass inklusive gültiges US-Visum) weiterhin in die USA reisen.
Bei folgenden Änderungen, müssen Sie ein neues US-Visum und auch einen neuen Reisepass beantragen:
Nach der Ankunft in den USA durchlaufen Sie als erstes die Einwanderungskontrolle (Immigration). Hier wird überprüft, ob alle Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
Was erwartet Sie:
Fragen zur Einreise: Ein:e Beamt:in der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) wird Ihnen einige Fragen stellen. Typische Fragen sind: „Was ist der Grund Ihrer Reise?“, „Wie lange bleiben Sie in den USA?“ oder „Wo werden Sie übernachten?“ Beantworten Sie diese Fragen ehrlich und ruhig.
Fingerabdrücke und Foto: Bitte beachten Sie, dass Ihnen an der Grenze nochmals alle 10 Fingerabdrücke genommen werden und ein digitales Foto angefertigt wird. Darüber hinaus werden Ihnen die Grenzbeamt:innen kurze Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck und der geplanten Aufenthaltsdauer stellen. Dieser Prozess ist für alle Reisenden verpflichtend, es sei denn, sie sind unter 14 oder über 79 Jahre alt.
| Reisepass inkl. Visum |
Zollerklärung Form 6059B (erhalten Sie bei der Einreise) |
Begleitschreiben | I-20* | DS-2019** | I-129S*** | I-797 Approval Notice* | |
| B-1 | X | X | Empfehlung | ||||
| B-2 | X | X | |||||
| B-2/B-2 | X | X | Empfehlung | ||||
| C-1/D | X | X | Empfehlung | ||||
| E | X | X | |||||
| F | X | X | X | ||||
| H | X | X | X | ||||
| I | X | X | Empfehlung | ||||
| J | X | X | X | ||||
| K | X | X | |||||
| L | X | X | X | ||||
| L-Blanket | X | X | X | X (Kopie) | |||
| M | X | X | X | ||||
| O | X | X | X | ||||
| P | X | X | X | ||||
| TN | X | X |
X = zwingend erforderlich für jede Einreise
* = zwingend erforderlich im Original oder in Kopie für jede Einreise
** = zwingend erforderlich im Original für jede Einreise
*** = bei erster Einreise: Vorlage 2 x I-129S. Ein Exemplar wird einbehalten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle US-Konsulate zwei Versionen nach dem Termin aushändigen. Sollten Sie nur eine Version erhalten haben, zeigen Sie diese entsprechend vor. Ein I-129S verbleibt immer bei Ihnen für alle weiteren Einreisen.
Für eine stressfreie Einreise ist es zudem ratsam, folgende Dokumente jederzeit griffbereit zu haben:
Bitte beachten Sie, dass die vereinfachten Passkontrollstellen (Automated Passport Control Program - APC), welche an einigen US-Flughäfen zur beschleunigten Abfertigung eingerichtet wurden, ausschließlich Reisenden im Rahmen der visumfreien Einreise (VWP - ESTA), sowie B-1/B-2 oder C-1/D Inhabenden zur Verfügung stehen. Alle anderen Reisenden mit US-Visa können diese Automaten nicht nutzen.
Die vereinfachte Einreise mit Global Entry ist für Mitglieder mit allen gängigen Visumkategorien möglich (ausgenommen C, H, K, M, N, Q, S, T oder U-Visa). Global Entry Programm Teilnehmende sind verpflichtet, ihre persönlichen Informationen über ihren Global Entry Account aktuell zu halten (z. B. bei Erhalt eines neuen Reisepasses).
Erhält ein Global Entry Mitglied ein (neues) Visum und/oder z.B. eine neue Petition (I-129S bzw. I-797 Approval Notice), muss dieser die U.S. Customs and Border Protection (CBP) persönlich darüber in Kenntnis setzen und diese Daten entsprechend im Global Entry System (neu) hinterlegen lassen. Dies erfolgt im Regelfall bei der ersten Einreise mit den (neuen) Visumunterlagen direkt am Flughafen unter persönlicher Vorsprache in einem Enrollment Center.
Wurden die Visainformationen nicht vollständig oder ordnungsgemäß aktualisiert, besteht das Risiko, dass der Einreisestatus (Dauer der Aufenthaltserlaubnis und Visumskategorie) am Global Entry Kiosk falsch ermittelt wird, was zu weiteren Problemen führen kann. Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://ttp.cbp.dhs.gov/
Die US-Behörden unterscheiden zwischen dem Visum und dem sogenannten Aufenthaltsstatus.
Der Gültigkeitszeitraum auf Ihrem Visum legt lediglich fest, in welchem Zeitraum Sie dieses Reisedokument nutzen dürfen. Ein Visum garantiert Ihnen allerdings keine Einreise. Ob Sie mit Ihrem Visum einreisen dürfen und für wie lange, entscheiden die Beamt:innen an der Grenze.
Wie lange die USA Ihnen den Aufenthalt in den USA genehmigen (Status), wird im I-94 Formular festgehalten. Dort werden alle relevanten Informationen zum Aufenthaltsstatus gespeichert (I-94 Nummer, Name, Geburtsdatum, Passdaten, Visumkategorie, Datum der Einreise Einreise sowie Datum, an welchem Sie die USA spätestens verlassen müssen.
Vor 2013 mussten Reisende das I-94 Einreiseformular (Arrival/Departure Record) im Flugzeug bzw. bei der Grenze ausfüllen. Das finale Datum zur Ausreise wurde dann mittels eines Stempels im Reisepass vermerkt. Dies ist in den letzten Jahren alles digitalisiert worden.
Sie müssen den Grenzbeamt:innen lediglich Ihren Reisepass (inkl. US-Visum und ggf. weitere Dokumente je nach Visumkategorie) vorlegen. Die Datenerfassung zu Ihrer Person erfolgt mittels Scan des Passes durch die Beamt:innen.
Ihre gesamten Informationen werden elektronisch im System der US-Behörden erfasst.
Überprüfen Sie nach erfolgter Einreise unbedingt Ihr aktuelles elektronisches I-94 online auf Richtigkeit und kontrollieren Sie, wann Sie ausreisen müssen.
Überprüfen Sie online, die folgenden die Daten in Ihrem I-94 Formular:
Sollten Sie Fehler feststellen, versuchen Sie möglichst noch direkt am Airport/Grenze um Korrektur zu bitten.
Der Aufenthaltsstatus entspricht nicht immer der Gültigkeit des Visums. Das heißt, der Status kann länger oder kürzer gültig sein als Ihr Visum. Entscheidend für die Tatsache, wie lange Sie sich im Land aufhalten dürfen, ist immer das eingetragene Datum im Einreisestempel, bzw. im elektronischen I-94 (nicht die Gültigkeit Ihres Visums). Überprüfen Sie deshalb immer sorgfältig nach der Einreise, wie lange Ihr Aufenthalt gewährt wurde.
Bei bestimmten Visakategorien (F-1, J-1) wird kein konkretes Ausreisedatum, sondern „D/S“ für „duration of status“ vermerkt. Entscheident ist in diesen Visumkategorien die Gültigkeit desr I-20 oder auch DS-2019 Formulare.
In seltenen Fällen steht es den Beamt:innen frei, Sie bei Unklarheiten einer intensiveren zweiten Kontrolle („secondary inspection“) zu unterziehen.
Dies bedeutet, dass Sie aus der regulären Schlange in ein extra Büro geführt werden, wo die Zoll- oder Einwanderungsbeamt:innen weitere Fragen stellen, Ihre Unterlagen genauer prüfen, Ihr Handgepäck durchsuchen oder beispielsweise Einsichtnahme in Ihren Laptop fordern.
Lassen Sie sich nicht verunsichern – dies ist ein Standardverfahren. Die sekundäre Kontrolle kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden, z. B. wenn Unklarheiten in den Dokumenten bestehen oder Stichproben durchgeführt werden.
Ein häufiger Grund ist bei bestimmten Visakategorien eine fehlende Rückkehrintention ins Heimatland; also der Vorwurf, dass Sie illegal in den USA bleiben möchten.
Bleiben Sie ruhig und beantworten Sie alle Fragen ehrlich.
Nach der Einwanderungskontrolle folgt die Zollkontrolle. Im Rahmen Ihrer Einreise dürfen Sie bestimmte persönliche Gegenständen zollfrei mitbringen, etwa Kleidung oder elektronische Geräte. Für bestimmte Produkte, wie Tabak und Alkohol, gelten jedoch strenge Menschenbeschränkungen:
Lebensmittel: Die USA haben sehr strenge Vorschriften, was die Einfuhr von Lebensmitteln angeht. Frische Früchte, Gemüse, Fleisch und bestimmte andere Produkte sind häufig verboten. Vermeiden Sie daher, solche Produkte mitzunehmen.
Bargeld: Wenn Sie mehr als 10.000 USD oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung mitführen, müssen Sie dies bei der Einreise anmelden. Diese Regel gilt auch für Reiseschecks oder andere Zahlungsmittel.
Medikamente: Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, sollten diese in der Originalverpackung sein und idealerweise mit einem ärztlichen Attest oder Rezept begleitet werden. Bestimmte Medikamente, die in Ihrem Heimatland legal sind, können in den USA Beschränkungen unterliegen, daher ist es ratsam, dies vorab zu überprüfen.
Alkohol und Tabak: Reisende über 21 Jahre dürfen bis zu 1 Liter Alkohol und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren zollfrei mitbringen. Wenn Sie mehr mitbringen möchten, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Souvenirs und Geschenke: Für Geschenke oder Souvenirs, die Sie während Ihrer Reise in die USA einführen, gilt eine Freigrenze von 100 US-Dollar.
Sobald Sie die Einwanderungs- und Zollkontrollen passiert haben, können Sie Ihr Gepäck abholen und Ihre Reise fortsetzen. Sollten Sie einen Anschlussflug in den USA haben, beachten Sie, dass Sie Ihr Gepäck möglicherweise erneut aufgeben müssen, nachdem Sie durch den Zoll gegangen sind. Informieren Sie sich am besten schon im Vorfeld bei Ihrer Fluggesellschaft über den genauen Ablauf.
Personen, die sich mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA aufhalten und innerhalb der Vereinigten Staaten umziehen, sind verpflichtet spätestens nach 10 Tagen der U.S. Citizenship and Immigration Service Behörde (USCIS) die (neue) private US-Adresse mitzuteilen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die im Rahmen der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program / ESTA) in die USA eingereist sind und Personen, die sich nicht länger als 29 Tage in den USA aufhalten.
Nähere Informationen, wie Sie die Adressänderung an die USCIS mitteilen können, finden Sie unter https://www.uscis.gov/addresschange.
Sollten Sie sich über den genehmigten Aufenthaltsstatus hinaus in den USA aufhalten („overstay“), so haben Sie mit negativen Konsequenzen zu rechnen. Dies reicht von der Neubeantragung des Visums bis hin zur Ausweisung oder zu mehrjährigen Einreisesperren.
Sie müssen die USA spätestens am Tag des auf dem Einreisestempel bzw. im elektronischen I-94 vermerkten Ausreisedatums verlassen.
Ihre fristgerechte Ausreise wird über die jeweiligen Reiseinformationen der Fluggesellschaften bzw. Schifffahrtsgesellschaften erfasst. Diese übermitteln Ihre Reisedaten digital nach Verlassen der Vereinigten Staaten direkt an die US-Behörde. Sie müssen also nichts weiter veranlassen.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Team unter der +49 (30) 398 20 40 00 gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen für Ihren USA-Aufenthalt alles Gute und viel Erfolg!
Ihr US Visa Service Team
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