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Das B-2 Visum erlaubt Antragstellenden, aus privaten oder touristischen Gründen in den USA zu bleiben. Es ist besonders für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht am Visa Waiver Program (visumfreier Einreise) teilnehmen können. Häufig wird das B-2 Visum als Kombi-Visum B-1 / B-2 ausgestellt. Ein bedeutender Vorteil gegenüber der visumfreien Einreise ist unter anderem die längere Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

Zu touristischen Zwecken in die USA reisen

Das B-2 Visum ist ein US-amerikanisches Nichteinwanderungsvisum für Personen, die als Besucher:innen, Urlauber:innen oder Tourist:innen für eine begrenzte Zeit in die USA reisen möchten. Offiziell wird es als "B-2 Temporary Visitor for Pleasure" bezeichnet.

Zu den touristischen oder privaten Zwecken zählen insbesondere Urlaubsaufenthalte, Besuche bei Familie und Freund:innen, medizinische Behandlungen, Teilnahme an gesellschaftlichen, religiösen und sportlichen Veranstaltungen

Ein B-2 Visum ist erforderlich für:

  • Personen, die sich länger als 90 Tage am Stück zu touristischen Zwecken in den USA aufhalten möchten
  • Personen, die nicht das Visa Waiver Program (visumfreie Einreise mit ESTA) nutzen können
  • Personen bestimmter Nationalitäten (z. B. Bulgarien, Serbien, Türkei)
  • Personen, die seit dem 1. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien
  • Personen, die seit dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sind
  • Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Irak, Iran, Sudan oder Syrien
  • Personen, die mit einer privaten Yacht oder nicht gelisteten Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaft in die USA einreisen möchten
  • Personen, denen bereits einmal die Einreise in die USA verweigert wurde oder die aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden sind
  • Personen, die vorbestraft sind oder verhaftet bzw. verurteilt wurden (Einzelfallprüfung erforderlich)
  • Personen, die gegen die Einreisebestimmungen der US-Behörden verstoßen haben (z. B. Overstay)
  • Personen, die an einer schweren, ansteckenden Krankheit leiden
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Voraussetzungen zur B-2 Beantragung

Um ein B-2 Visum zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:

  • Zeitlich begrenzter Aufenthalt

    Die Antragstellenden müssen glaubhaft darlegen, dass sie sich nur vorübergehend in den USA aufhalten und keine Absicht haben, dauerhaft zu bleiben.
  • Privater Reisezweck

    Das B-2 Visum ermöglicht Reisen in die USA aus touristischen Gründen wie Urlaub, medizinische Behandlungen, soziale Aktivitäten oder Freizeit. Die Reisepläne und -aktivitäten müssen klar und nachvollziehbar sein. Arbeitsaufnahme, Schulbesuch oder ähnliche Aktivitäten sind nicht erlaubt.
  • Fester Wohnsitz außerhalb der USA

    Bewerbermüssen nachweisen, dass sie ihren Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten, also weiterhin ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten haben.
  • Rückkehrabsicht und Bindungen zum Heimatland

    Es muss belegt werden, dass die Antragstellenden eine feste Rückkehrabsicht haben und über starke Bindungen zu ihrem Heimatland verfügen, wie etwa ein bestehendes Arbeitsverhältnis, Eigentum oder enge familiäre und soziale Verbindungen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass sie die USA nach ihrem Aufenthalt wieder verlassen.
  • Ausreichende finanzielle Mittel

    • Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren gesamten Aufenthalt in den USA selbstständig zu finanzieren, ohne auf illegale Arbeit oder Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dies kann durch Gehaltsnachweise, Kontoauszüge oder ähnliche Dokumente belegt werden.
Hinweis zur Buchung

Bitte beachten Sie, dass die Online-Buchung der in diesem Shop angebotenen US-Visa-Dienstleistungen nicht bedeutet, dass Sie sofort ein Visum erhalten. Sie ermöglicht lediglich eine schnellere Abwicklung und Buchung unserer Dienstleistungen. Der zeitliche Ablauf bei der Visabeantragung wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Ihre Mitarbeit beim Einreichen der erforderlichen Informationen und Dokumente
  • Ihre persönliche Situation (z.B. Vorstrafen, Overstays, Rückkehrintention)
  • Die Terminverfügbarkeiten bei den US-Konsulaten
  • Die personelle Auslastung in den US-Behörden

Aufenthaltsdauer mit einem B-2 Visum

Mit einem B-2 Visum dürfen sich ausländische Personen offiziell bis zu 180 Tage pro Einreise in den USA aufhalten. Diese Aufenthaltsdauer gilt nicht pro Jahr, sondern pro Einreise.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie bis zu sechs Monate in den USA bleiben können. Die genaue Dauer wird jedoch bei jeder Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt und im elektronischen I-94 Dokument oder auf dem Einreisestempel im Reisepass vermerkt.

USA-Reisende müssen das Land spätestens an dem im elektronischen I-94 vermerkten Ausreisedatum verlassen, um keinen illegalen Aufenthalt (Overstay) zu riskieren.

Bei jeder weiteren Einreise erhalten Sie einen neuen Aufenthaltsstatus. Solange das B-2 Visum gültig ist, können Sie damit an der Grenze um Einreise bitten.

Gültigkeit des B-2 Visum

In der Regel wird das B-2 Visum für zehn Jahre ausgestellt, kann aber auch für kürzere Zeiträume begrenzt sein, abhängig von der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person.

Das Gültigkeitsdatum (Expiration Date) ist auf dem Visum im Reisepass angegeben. Nach Ablauf dieses Datums kann das Visum bei Bedarf erneut beantragt werden.

Visa für die USA sind ab dem Tag der Ausstellung durch das US-Konsulat oder die US-Botschaft gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt am Ausstellungsdatum und endet am Ablaufdatum. Während dieser Zeit kann das Visum genutzt werden.

Bearbeitungsdauer
  • Vorlaufzeit für Konsulatstermin: ca. 2-3 Wochen (variiert je nach Saison und Kategorie; ggf. Notfalltermin möglich)
  • ab Konsulatstermin: ca. 5-10 Werktage
  • Bearbeitung durch uns: ca. 2-4 Wochen

Tipp: Planen Sie insgesamt ca. 5-8 Wochen bis zum Erhalt des B-2 Visums ein!

Erforderliche Unterlagen
  • Gültiger Reisepass (Wir sollten irgendwo den Hinweis mitaufnehmen, dass man einen regulären Reisepass benötigt. Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe sind auch i.O., Achtung bei Ausweisdokumenten für Asylbewerber oder Staatenlosen.)
  • Passfoto (5x5cm vor weißem Hintergrund)
  • Ggf. Aufenthaltstitel
  • Ausgefüllter DS-160 Online-Antrag
  • Nachweise zur Rückkehrintention (z. B. Mietvertrag)
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