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F-1 Visa werden für Besuche an Highschools, amerikanischen Universitäten oder Colleges sowie für viele Sprachkurse in den USA benötigt. Mit dem Studierendenvisum ist somit eine Aus- und Weiterbildung in den Vereinigten Staaten möglich.

Zum Studium, Highschool-Aufenthalt oder Sprachkurs in die USA reisen

F-1 Visa, offiziell als "Student Visa" bekannt, ermöglichen ausländischen Personen den Besuch akademischer und wissenschaftlicher Bildungseinrichtungen in den USA.

Diese Visa sind erforderlich, wenn man in die USA einreisen möchte, um eine Hochschule, eine öffentliche oder private Sekundarschule, eine private Grundschule, ein Seminar, ein Konservatorium oder eine andere akademische Einrichtung, einschließlich eines Sprachprogramms, zu besuchen.

Kurz gesagt, umfassen F-1 Visa folgende Aufenthalte:

  • Studium an einer US-Universität oder einem College
  • Highschool-Aufenthalt
  • Besuch eines Internats
  • Sprachkurse mit mehr als 18 Wochenstunden
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Voraussetzungen zur F-1 Beantragung

Für die Genehmigung von F-1 Visa müssen sowohl die Antragstellenden als auch die entsprechenden Bildungseinrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für Bildungseinrichtungen

I-20 Formular und SEVIS

Die Bildungseinrichtung in den USA muss SEVP-zertifiziert sein und über eine SEVIS-Registrierung verfügen. Diese Zertifizierung und Registrierung sind erforderlich, damit das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) ausgestellt werden kann. Dieses Formular muss bei der Beantragung des F-1 Visums im US-Konsulat vorgelegt werden.

Ein F-1 Visum kann nur ausgestellt werden, wenn ein ordnungsgemäß ausgefülltes und gültiges I-20 Formular von der entsprechenden Bildungseinrichtung vorgelegt wird, das von designierten Schulbeamt:innen (DSO) unterzeichnet wurde. 

  • SEVP steht für Student and Exchange Visitor Program.
  • SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System.

Das SEVP ist ein Programm der U.S. Immigration and Customs Enforcement Behörde, zugehörig zum U.S. Department of Homeland Security. Es sammelt, verwaltet, analysiert und stellt Informationen bereit, damit nur berechtigte ausländische Studierende oder Austauschbesucher:innen Zugang zu den Vereinigten Staaten erhalten.
SEVP stellt außerdem sicher, dass die Bildungseinrichtungen, die Nicht-Einwanderungs-Studierende und -Schüler:innen aufnehmen, zertifiziert sind und die geltenden bundesstaatlichen Vorschriften und Regelungen einhalten. SEVP verwaltet das SEVIS, ein webbasiertes Informationssystem, das die entsprechenden Datensätze speichert und deren Prüfung ermöglicht.

Voraussetzungen für Studierende und Schüler:innen

Studienplatz/Zusage einer Bildungseinrichtung

Bevor die F-1 Visabeantragung gestartet werden kann, müssen die Antragstellenden zunächst erfolgreich an einer vom SEVP zertifizierten Bildungseinrichtung für ein Vollzeitprogamm angenommen werden, damit das erforderliche I-20 Formular ausgestellt werden kann.

Besuch der Bildungseinrichtung als Reisezweck

Die Antragstellenden müssen zum Zweck der Ausbildung oder Weiterbildung in die USA einreisen, sei es für ein vollständiges Studium, einen Schüleraustausch oder einen Sprachkurs an einer zugelassenen Einrichtung.

Finanzierung

Die Finanzierung des Studiums, Highschoolbesuchs oder Sprachaufenthalts sowie der Lebenshaltungskosten muss durch Eigenmittel oder Stipendien gesichert sein.

Rückkehrabsicht

Die Antragstellenden müssen die Absicht haben, die USA nach Abschluss ihres Programms wieder zu verlassen. Dies kann durch Nachweise wie einen festen Wohnsitz im Heimatland und weitere Rückkehrintentionen belegt werden.

Wichtig

Das I-20 Formular wird nur von zugelassenen Einrichtungen ausgestellt. Nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA sind berechtigt, das I-20 Formular auszustellen. Es ist wichtig, im Voraus zu überprüfen, ob die Bildungseinrichtung SEVIS-registriert ist. Dies kann mithilfe des webbasierten School Search Tool des U.S. Department of Homeland Security überprüft werden.

Zum Studium in die USA

Aufenthaltsdauer mit einem F-1 Visum

Der Aufenthaltsstatus in den USA mit einem F-1 Visum ist für die gesamte Dauer des Studiums bzw. des Besuchs der Bildungseinrichtung (z. B. Sprachschule) gültig. Die maximale Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem auf dem I-20 Formular festgehaltenen Enddatum und kann dort jederzeit eingesehen werden. Des Weiteren kann man den Aufenthaltsstatus (D/S – Duration of Status) im I-94 der US Behörden prüfen.

Wichtig: Bei einem Besuch einer öffentlichen SEVP-zertifizierten Highschool ist der Aufenthalt in den USA auf maximal 12 Monate begrenzt. Private Bildungseinrichtungen können länger als ein Jahr (oder auch kürzer) besucht werden.

Sollte sich die Programmdauer (z. B. durch einen Wechsel des Hauptfachs oder Krankheit) verlängern, können Studierende eine Verlängerung des Aufenthalts bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.

Zusätzlich zur Programmdauer dürfen sich F-1 Visuminhabende bis zu 30 Tage vor Studienbeginn und bis zu 60 Tage nach Studienabschluss in den USA aufhalten. In dieser sogenannten "Grace Period" ist das Reisen in den USA erlaubt, jedoch ist in der Zeit ein früherer Schulbeginn oder späteres Schulende untersagt.

Achtung: Bei einem Aufenthalt außerhalb der USA von länger als fünf Monaten ohne Zusammenhang mit dem Studium oder Schulbesuch kann der Studierendenstatus und somit auch das F-1 Visum ungültig werden.

Gültigkeit des F-1 Visum

Das F-1 Visum wird für deutsche Staatsangehörige in der Regel für bis zu fünf Jahre erteilt. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Nationalität der Antragstellenden ab und wird anhand des sogenannten Reciprocity Schedule entschieden. 

Es ist wichtig zu beachten, dass F-1 Visa nur im Zusammenhang mit einem gültigen I-20 Formular gültig sind.

Das heißt, dass die Gültigkeit eines F-1 Visums nicht automatisch bedeutet, dass man sich für die gesamte Dauer in den USA aufhalten darf. Es ist wichtig, zwischen der Gültigkeit des Visums und dem gegebenen Aufenthaltsstatus zu unterscheiden. Läuft also das I-20 Formular ab, aber das Visum ist weiterhin gültig, müssen die USA dennoch verlassen werden, da der Aufenthaltsstatus mit Ablauf des I-20 Formulars seine Gültigkeit verliert. Erhält man eine Verlängerung bzw. ein neues I-20 Formular kann ein Aufenthalt fortgesetzt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Visums bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ausstellungs- und dem Ablaufdatum (Issue Date und Expiration Date), innerhalb dessen die Antragstellenden an der Grenze um Einreise ersuchen können. Die Gültigkeitsdauer wird vom US-Konsulat bzw. der US-Botschaft festgelegt, bei der der F-1 Antrag eingereicht wurde, und ist am Ablaufdatum auf dem Visum ersichtlich.

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