J-1 Visa werden für Austauschprogramme wie ein Highschool-Jahr, ein Praktikum oder ein Traineeprogramm in den USA benötigt. Das Visum ermöglicht die Teilnahme an kulturellen und beruflichen Austauschprogrammen und fördert den internationalen Wissenstransfer.
Das J-1 Visum ist ein Visum zum kulturellen Austausch, das internationalen Teilnehmer:innen den temporären Aufenthalt in den USA im Rahmen eines offiziellen Austauschprogramms ermöglicht. Es ist erforderlich, wenn man im Rahmen eines vom US-Außenministerium zugelassen Programms, in die USA einreisen möchte – etwa als Austauschschüler:in, Praktikant:in, Au-pair oder Forschungsstipendiat:in.
Kurz gesagt, umfasst das J-1 Visum unter anderem folgende Aufenthaltszwecke:
Die allgemeinen Anforderungen variieren je nach Kategorie des Austauschprogramms.
DS-2019 Formular: Ein von einem autorisierten J-1 Visa Sponsor ausgestelltes "Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status" ist erforderlich.
SEVIS-Registrierung: Das Austauschprogramm muss im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert sein und von einer SEVIS-zertifizierten Organisation/Institution durchgeführt werden.
Finanzielle Absicherung: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts.
Rückkehrintention: Glaubhafter Nachweis der Absicht, nach Abschluss des Programms in das Heimatland oder Land des Wohnsitzes zurückzukehren.
Ein J-1 Visum kann nur in Zusammenarbeit mit einem offiziellen, vom U.S. Department of State zugelassenen Visumsponsor beantragt werden. Diese Organisationen/ Institutionen stellen den verlängerten Arm des U.S. Department of State dar und sind für die Durchführung des entsprechenden Austauschprogramms gemäß den US-Bestimmungen verantwortlich. Demnach wird das erforderliche DS-2019 Formular ausgestellt, ohne dieses eine Visumbeantragung nicht möglich ist.
Mit einem J-1 Visum dürfen Teilnehmende für die gesamte Dauer ihres Austauschprogramms in den Vereinigten Staaten bleiben. Zusätzlich ist es gestattet, bis zu 30 Tage vor Programmstart sowie 30 Tage nach dem offiziellen Programmende in den USA zu reisen oder sich dort aufzuhalten – diese Zeit wird als sogenannte Grace Period bezeichnet. Diese Zeit darf allerdings nicht dafür genutzt werden, um das Programm bereits früher zu starten, oder zu verlängern.
Mehrmalige Wiedereinreisen mit dem J-1 Visum während des Programms sind nur möglich, wenn das DS-2019 Formular mit einer gültigen Reisegenehmigung („Travel Validation“) versehen ist. Diese Bestätigung wird von der zuständigen Austauschorganisation auf dem Originalformular vermerkt und zeigt, dass sich die visuminhabende Person in einem aktiven und ordnungsgemäßen Programmstatus befindet („in good standing“). Dafür muss das DS-2019, in der Regel, zunächst im Original an die Organisation (Visumsponsor) geschickt und dort erneut unterschrieben werden.
Wichtig: Wer plant, während der Grace Period die USA kurzzeitig zu verlassen und danach wieder einzureisen, sollte beachten, dass das Visum und das DS-2019 nach Programmende nicht mehr gültig sind. Eine Wiedereinreise wäre dann nur über das Visa Waiver Program (z. B. mit ESTA) möglich – dies birgt jedoch das Risiko, an der Grenze abgewiesen zu werden. Eine Ausreise während der Grace Period ist daher nicht empfehlenswert, wenn eine Rückkehr in die USA vorgesehen ist.
Die Gültigkeit des J-1 Visums richtet sich nach der im DS-2019 Formular festgelegten Programmdauer und ist nur in Kombination mit einem gültigen DS-2019 geltend.
Die maximale Gültigkeitsdauer hängt von der jeweiligen Kategorie des J-1 Programms ab und variiert je nach Austauschzweck:
Intern: bis zu 12 Monate
Trainee: bis zu 18 Monate
Andere Kategorien haben eigene Regelungen, die bis zu 5 Jahre betragen können.
Unabhängig davon gilt für alle Programme eine Mindestdauer von 4 Wochen.
Wichtig: Die Visumgültigkeit entspricht nicht automatisch der zulässigen Aufenthaltsdauer in den USA. Das Visum definiert lediglich den Zeitraum, in dem die Einreise in die USA möglich ist (zwischen Ausstellungs- und Ablaufdatum). Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird hingegen vom im DS-2019 Formular angegebenen Zeitraum bestimmt und durch den Eintrag im I-94 Einreiseformular mit "D/S – Duration of Status" festgehalten.
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