Das M-1 Visum richtet sich an Personen, die eine nicht-akademische, praxisorientierte Ausbildung an einer anerkannten Bildungseinrichtung in den USA absolvieren möchten – etwa an einer Flugschule oder technischen Berufsschule. Wenn Sie eine berufsbezogene Qualifikation in den Vereinigten Staaten anstreben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung Ihres M-1 Visums.
M-1 Visa, auch bekannt als "Vocational Student Visa", ermöglichen ausländischen Personen den Besuch berufsbezogener und technischer Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten. Diese Visa sind erforderlich, wenn man in die USA einreisen möchte, um eine nicht-akademische Ausbildung oder eine praxisorientierte Weiterbildung zu absolvieren – beispielsweise an einer Flugschule, einem technischen College oder einer spezialisierten Berufsschule.
Einfach ausgedrückt, umfassen M-1 Visa folgende Aufenthalte:
Für die erfolgreiche Beantragung eines M-1 Visums müssen bestimmte Anforderungen sowohl von der Bildungseinrichtung in den USA als auch von den Antragstellenden erfüllt werden.
SEVP-Zertifizierung und SEVIS-Registrierung
Nur Bildungseinrichtungen, die vom Student and Exchange Visitor Program (SEVP) zertifiziert und im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert sind, dürfen das für das Visum notwendige Formular I-20 ausstellen. Dieses Formular ist zwingend erforderlich, um ein M-1 Visum beim US-Konsulat beantragen zu können.
Das I-20 muss vollständig ausgefüllt und von einer autorisierten Person der Einrichtung – dem Designated School Official (DSO) – unterzeichnet sein. Ohne dieses Dokument kann kein M-1 Visum ausgestellt werden.
Wichtig: Nicht alle Ausbildungsstätten in den USA sind berechtigt, das I-20 Formular auszustellen. Vor der Bewerbung sollte geprüft werden, ob die gewählte Schule oder Einrichtung SEVP-zertifiziert ist. Dies kann über das offizielle School Search Tool des US-Heimatschutzministeriums erfolgen.
Ausbildungsplatz in einem anerkannten Programm
Antragstellende müssen für ein vollständiges, praxisorientiertes Ausbildungsprogramm an einer zugelassenen Bildungseinrichtung in den USA aufgenommen worden sein. Je nach Programm gelten bestimmte Mindestanforderungen an Unterrichtsstunden oder Leistungsnachweise.
Finanzielle Absicherung
Die Kosten für Ausbildung und Lebenshaltung müssen nachweislich gedeckt sein – entweder durch eigene Mittel oder durch ein Stipendium. Dies muss bereits zum Zeitpunkt der Visumbeantragung belegt werden.
Fester Wohnsitz und Rückkehrabsicht
Wie bei allen nichtimmigranten Visa müssen Antragstellende belegen, dass sie nach Abschluss des Programms in ihr Heimatland zurückkehren werden. Nachweise über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen oder berufliche Pläne können dies unterstützen.
Sprachkenntnisse
Da die Ausbildung in der Regel auf Englisch erfolgt, müssen Antragstellende über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
Das Formular I-20 wird ausschließlich von autorisierten Bildungseinrichtungen ausgestellt, die ein vollständiges Ausbildungsprogramm anbieten und über eine SEVIS-Registrierung verfügen. Nicht jede Organisation oder Ausbildungseinrichtung in den USA ist dazu berechtigt. Es ist daher ratsam, im Vorfeld zu überprüfen, ob die gewählte Einrichtung im School Search Tool des U.S. Department of Homeland Security gelistet ist.
Der Aufenthaltsstatus mit einem M-1 Visum richtet sich nach der genauen Programmdauer, wie sie im I-20 Formular der jeweiligen Bildungseinrichtung angegeben ist. Der Status gilt für die komplette Ausbildungszeit – zuzüglich einer sogenannten "Grace Period" von bis zu 30 Tagen nach Programmende, in der ein touristischer Aufenthalt in den USA noch möglich ist. Während dieser Frist darf jedoch nicht gearbeitet oder weiter studiert werden.
Wichtig: Eine Verlängerung des M-1 Status ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss rechtzeitig bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Gesamtdauer für M-1 Programme (in der Regel bis zu 12 Monate) nicht überschritten wird.
Ein Verlassen der USA während des Programms kann problematisch sein, insbesondere wenn keine gültige Wiedereinreisegenehmigung ("Travel Endorsement") auf dem I-20 Formular vorliegt. Auch ein Aufenthalt länger als fünf Monate außerhalb der USA ohne Bezug zum Ausbildungsprogramm führt in der Regel zum Verlust des M-1 Status.
Das M-1 Visum selbst wird in der Regel für die Dauer des Ausbildungsprogramms plus 30 Tage ausgestellt, maximal jedoch für ein Jahr. Die genaue Gültigkeit hängt ebenfalls von der Nationalität der Antragstellenden ab und richtet sich nach dem sogenannten Reciprocity Schedule des US-Außenministeriums.
Es gilt:Die Gültigkeitsdauer des Visums bestimmt, in welchem Zeitraum eine Person in die USA einreisen darf – nicht, wie lange sie sich dort aufhalten kann. Der tatsächliche Aufenthaltsstatus richtet sich allein nach den Angaben im I-20 Formular.
Das M-1 Visum ist nur in Verbindung mit einem gültigen I-20 Formular verwendbar. Läuft das Formular ab oder verliert seine Gültigkeit, erlischt auch der M-1 Status, selbst wenn das Visum im Reisepass noch gültig ist.
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