Das M-1 Visum richtet sich an Personen, die eine nicht-akademische, praxisorientierte Ausbildung an einer anerkannten Bildungseinrichtung in den USA absolvieren möchten. Wenn Sie eine berufsbezogene Qualifikation in den Vereinigten Staaten anstreben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung Ihres M-1 Visums.
Das M-1 Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine berufsorientierte Weiterbildung oder Fachausbildung in den USA absolieren möchten. Ob Mechanik, Gastronomie, Kosmetik oder Luftfahrt – die Programme richten sich an die jenigen, die praktische Fähigkeiten in einem bestimmten Berufsfeld erwerben möchten.
Typische Anwendungsbereiche eines M-1 Visums sind unter anderem:
Für die erfolgreiche Beantragung eines M-1 Visums müssen bestimmte Anforderungen sowohl von der Bildungseinrichtung in den USA als auch von den Antragstellenden erfüllt werden.
SEVP-Zertifizierung und SEVIS-Registrierung
Nur Bildungseinrichtungen, die vom Student and Exchange Visitor Program (SEVP) zertifiziert und im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert sind, dürfen das für das Visum notwendige Formular I-20 ausstellen. Dieses Formular ist zwingend erforderlich, um ein M-1 Visum beim US-Konsulat beantragen zu können.
Das I-20 muss vollständig ausgefüllt und von einer autorisierten Person der Einrichtung – dem Designated School Official (DSO) – unterzeichnet sein. Ohne dieses Dokument kann das M-1 Visum nicht beantragt werden.
Ausbildungsplatz in einem anerkannten Programm
Antragstellende müssen für ein Vollzeit praxisorientiertes Ausbildungsprogramm an einer zugelassenen Bildungseinrichtung in den USA aufgenommen worden sein. Je nach Programm gelten bestimmte Mindestanforderungen an Unterrichtsstunden oder Leistungsnachweisen.
Finanzielle Absicherung
Die Kosten für Ausbildung und Lebenshaltung müssen nachweislich gedeckt sein – entweder durch eigene Mittel oder durch ein Stipendium. Dies muss bereits zum Zeitpunkt der Visumbeantragung belegt werden können.
Fester Wohnsitz und Rückkehrabsicht
Wie bei allen Nicht-Einwanderungsvisa müssen Antragstellende belegen können, dass sie nach Abschluss des Programms in ihr Heimatland bzw. Land des aktuellen Wohnsitzes zurückkehren werden. Nachweise über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen oder berufliche Pläne können dies unterstützen.
Sprachkenntnisse
Da die Ausbildung in der Regel auf Englisch erfolgt, müssen Antragstellende über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
Das Formular I-20 wird ausschließlich von autorisierten Bildungseinrichtungen ausgestellt, die ein vollständiges Ausbildungsprogramm anbieten und über eine SEVIS-Registrierung verfügen. Nicht jede Institution oder Ausbildungseinrichtung in den USA ist dazu berechtigt. Es ist daher ratsam, im Vorfeld zu überprüfen, ob die gewählte Einrichtung SEVP-zertifiziert ist und im offiziellen School Search Tool des US-Heimatschutzministeriums (U.S. Department of Homeland Security) gelistet ist.
Der Aufenthaltsstatus mit einem M-1 Visum richtet sich nach der genauen Programmdauer, wie sie im I-20 Formular der jeweiligen Bildungseinrichtung angegeben ist. Der Aufenthaltsstatus ist in der Regel für die komplette Ausbildungszeit gültig – zuzüglich einer sogenannten "Grace Period" von bis zu 30 Tagen nach Programmende, in der ein touristischer Aufenthalt in den USA noch möglich ist. Während dieser Frist darf jedoch nicht gearbeitet oder weiter studiert werden.
Wichtig: Eine Verlängerung des M-1 Status ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss rechtzeitig bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Gesamtdauer für M-1 Programme (in der Regel bis zu 12 Monate) nicht überschritten wird.
Mehrmalige Wiedereinreisen mit dem M-1 Visums während des Programms sind nur möglich, wenn das I-20 Formular mit einer gültigen Reisegenehmigung („Travel Endorsement“) versehen ist, die von der Bildungseinrichtung vorab eingeholt werden muss. Ein Aufenthalt außerhalb der USA von länger als fünf Monaten, ohne Zusammenhang mit der Ausbildung, kann zum Verlust des Aufenthaltsstatus und damit zur Ungültigkeit des M-1-Visums führen.
Das Visum wird je nach Reciprocity ausgestellt, für dt. z.B. für bis zu 5 Jahre. Das M-1 Visum wird für deutsche Staatsangehörige in der Regel für bis zu fünf Jahre erteilt. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Nationalität der Antragstellenden ab und wird anhand des sogenannten Reciprocity Schedules entschieden.
Es gilt: Die Gültigkeitsdauer des Visums bestimmt, in welchem Zeitraum eine Person in die USA einreisen darf – nicht, wie lange sie sich dort aufhalten kann. Der tatsächliche Aufenthaltsstatus richtet sich nach den Angaben im I-20 Formular plus 30 Tage (Grace Period).
Das M-1 Visum ist nur in Verbindung mit einem gültigen I-20 Formular verwendbar. Läuft das Formular ab oder verliert seine Gültigkeit, erlischt auch der M-1 Status, selbst wenn das Visum im Reisepass noch gültig ist.
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